Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit der Angabe der Gesamtstunden. Es werden außerdem Fortbildungspunkte bei der „Bayerischen Landesärztekammer“ sowie der „Registrierung beruflich Pflegender“ beantragt.

Teilnehmende aus Österreich müssen bei der Österreichischen Ärztekammer die Prüfung auf Gleichwertigkeit gemäß §40 Abs 9 ÄrzteG 1998 beantragen. Im Falle einer positiven Gleichwertigkeitsprüfung ist die absolvierte notärztliche Fortbildung für die Verlängerung des österreichischen Notarzt-Diplomes geeignet.